Patricia Hofmann • 18. Mai 2022
Opfer von Straftaten haben Rechte!
In unserer neuen Reihe 1x1 der Opferrechte möchten wir kurz und einfach über die Rechte von Opfern informieren. Anlass dafür ist, dass in unserer täglichen Arbeit mit Opfern in Strafverfahren oft ganz grundlegende Fragen aufkommen. Fragen, auf welche Opfer oft schon früher antworten möchten und wir einige dieser - so oft gestellten - Fragen nun im 1x1 der Opferrechte beantworten möchten.
Wir starten mit #1: das Recht auf Prozessbegleitung:
Was bedeutet „Prozessbegleitung“?
Opfer im Strafverfahren haben ein Recht auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung (§66b StPO). Dieser Anspruch besteht dem Gesetz nach für bestimmte Opfer dann, wenn dies zur Wahrung ihrer prozessualen Rechte unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist.
Kurz und einfach gesagt bedeutet das: psychosoziale Unterstützung und eine Rechtsanwältin für das Opfer im Strafverfahren.
Wer hat Anspruch auf Prozessbegleitung?
Anspruch haben zum einen Personen, welche durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt, zum Beispiel einer Körperverletzung, oder gefährlicher Drohung ausgesetzt waren.
Umfasst sind ebenso Personen, die in ihrer sexuellen Integrität und Selbstbestimmung beeinträchtigt wurden, dazu zählen beispielsweise Opfer von sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung.
Auch Opfer von Stalking, Cybermobbing, Verhetzung und auch Opfer von terroristischen Straftaten haben das Recht psychosoziale und juristische Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Anspruchsberechtigte. In § 66b StPO befindet sich eine Aufzählung.
Was bedeutet juristische Prozessbegleitung?
Die juristische Prozessbegleitung umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung für das gesamte Verfahren durch eine Rechtsanwältin. Die Rechtsanwältinnen, welche von den Opferschutzeinrichtungen ins Boot geholt werden, sind stets auf Opferschutz und die Geltendmachung der Rechte von Opfern im Strafverfahren spezialisiert.
So unterstützt die juristische Prozessbegleitung bei der Durchsetzung der Ansprüche im Verfahren und wahrt die Rechte der Opfer. Welche Rechte das sein können, erfahrt ihr in unseren nächsten Beiträgen zum 1x1 der Opferrechte.
Disclaimer: Wir haben die Recherchen nach unserem besten Wissen und Gewissen durchgeführt, möchten aber klarstellen, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung handelt und wir deshalb auch keine Haftung übernehmen können. Bitte beachten Sie auch, dass die obige Darstellung nicht zwangsläufig auf die individuellen Situationen übertragbar ist. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurden im Text hauptsächlich geschlechtsneutrale Formen verwendet. Selbstverständlich gelten sämtliche Personenbezeichnungen gleichermaßen für alle Geschlechter.
KANZLEI CHRISTINA TOTH
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