Patricia Hofmann • 7. Januar 2025
Die Weihnachtsfeiertage stehen vor der Tür. Die Familie, Freunde & Bekannte kommen zu Besuch, es wird gegessen, gefeiert, gelacht und natürlich sollen diese Momente auch mit Fotos festgehalten werden. Schon lange kein großes Problem mehr, denn mit einem Klick am Mobiltelefon ist schnell ein Foto oder Video gemacht. Und genauso schnell ist das Foto in einem sozialen Netzwerk geteilt. Einige wollen diese Momente mit ihren fernen Verwandten oder Followern auf Social Media teilen und posten dann mit ein oder zwei weiteren Klicks mal rasch die Schnappschüsse vom Weihnachtsfest mit ihren Kindern auf Instagram, Snapchat & Co. Was sollte man aber vor dem Klick auf den "Veröffentlichen"-Button beachten.
Bitte lächeln!
Ich möchte jetzt nicht zu sehr ins rechtliche eintauchen, aber ja, natürlich haben auch Kinder – wie alle anderen Menschen in Österreich – ein Recht am eigenen Bild. Es handelt sich dabei um ein Persönlichkeitsrecht und es soll schützen, dass Bilder von Personen, also auch Kindern, nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt werden würden. Das ist – wie so oft bei rechtlichen Fragen – ein Thema des Einzelfalls. In der Rechtsprechung hat sich aber zum Beispiel herausgebildet, dass berechtigte Interessen wohl verletzt werden, wenn die Person auf dem Bild bloßgestellt wird, wie das bei der Veröffentlichung von Nacktfotos oder besonders peinlichen Fotos der Fall sein kann. Und viele wollen es wahrscheinlich nicht hören, aber auch datenschutzrechtliche Themen sind beim Posten von Bildern zu beachten.
Kinderfoto ins Netz: Ja oder Nein?
Zuerst einmal der freundlich gemeinte Hinweis: Ob ein Foto süß oder witzig ist, wird von Kindern und Eltern schnell einmal mit unterschiedlichen Augen gesehen.
Aber lassen wir das einmal beiseite. Ein Foto vom eigenen Kind ist aufgenommen und soll jetzt auf Social Media geteilt werden. Welche Fragen sollten sich Eltern da zuerst stellen? Zeigt es das Kind in einer intimen Situation? Wäre es den Eltern unangenehm, wenn so ein Foto von ihnen online wäre? Können sie dem Kind später gut erklären, warum dieses Foto gepostet wurde? Ist das Kind mit dem Teilen des Bildes einverstanden? Kann das Kind das überhaupt bereits einschätzen, ob es damit einverstanden ist? Sind alle Elternteile beziehungsweise Erziehungsberechtigten mit dem Teilen einverstanden? Wie sieht es mit den Sicherheitseinstellungen des Accounts aus? Fragen über Fragen, die man sich wahrscheinlich zwischen dem Foto machen und den weiteren paar Klicks zum Posten nicht oft stellt, die aber jedenfalls wesentlich sind.
Risiken & Nebenwirkungen
Stolz und Freude verleiten schnell dazu, ein Foto der Kinder im Netz zu teilen. Dabei muss aber jeder Person bewusst sein, dass ein einmal im Netz gepostetes Foto so schnell nicht mehr zu entfernen ist und schwer kontrollierbar ist, wo dieses hingelangt. Die wenigsten werden wohl die Nutzungsbedingungen der Social-Media-Plattformen im Detail studiert haben, wo oftmals festgehalten ist, dass gepostete Inhalte auch unter Umständen vom Betreiber verwendet oder an Dritte weitergegeben werden können. Darüber hinaus lässt sich der Hinweis nicht vermeiden, dass sich auf Social-Media-Plattformen eben nicht nur Freund:innen und Verwandte die Fotos ansehen, sondern auch Pädokriminelle in den sozialen Netzwerken aktiv sind. Kurz zur Erklärung: als pädokriminell werden Personen bezeichnet, die verschiedene Arten sexueller Gewalt gegen Kinder verüben, darunter fallen auch die Anbahnung von Sexualkontakten (Cyber-Grooming) oder die Verbreitung von Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder.
Cyber-Grooming
Gerade bei öffentlichen Profilen, die für jegliche Personen zugänglich und die Fotos einsehbar sind, ist besondere Vorsicht geboten. Denn auch eine grundsätzlich harmlose Aufnahme eines Kindes kann in einem anderen Kontext von Pädokriminellen schnell mit einem sexuellen Zusammenhang verbreitet werden. In diesem Zusammenhang sollte man, wenn man sich doch für das Posten eines Kinderfotos entscheidet, darauf achten, dass das Gesicht des Kindes nicht ersichtlich ist, um die Anonymität zu bewahren. Weiters sollte man keine zusätzlichen Informationen über das Kind preisgeben, wie Hobbys oder personenbezogene Daten des Kindes, das sind nämlich Informationen, die es Pädokriminellen erleichtern, die Anbahnung zu Kindern herzustellen. Und dann gibt es noch Fotos, die keinesfalls ins Netz gestellt werden sollten: Nacktfotos oder intime Fotos von Kindern sollten niemals gepostet werden. Darunter fallen auch Fotos vom noch so niedlichen ersten Bad des Babys oder ein Foto vom Kind am Töpfchen.
Es gibt Alternativen
Es ist nachvollziehbar, dass man die entzückenden Weihnachtsfotos der Kinder mit den entfernten Verwandten oder Freunden am anderen Ende der Welt teilen möchte. Dafür gibt es aber auch andere Wege. Auch wenn es vielleicht etwas zeitaufwendiger ist, aber man kann Fotos auch einzeln in Privatchats versenden oder wenn es doch die ganze Fotogalerie sein soll, dann gibt es unterschiedlichste Anbieter von passwortgeschützten Online-Ordner, die genutzt werden können. Oder man greift zu den analogen Varianten der ausgedruckten Fotos oder Fotobücher. Aber schon klar, das ist natürlich nicht bei jedem Foto möglich, aber es gibt auch genug Chatanbieter, die zum direkten Versenden genutzt werden können.
Die Empfehlung von vielen Expert:innen wird bleiben – so verlockend es auch sein mag – gar keine Kinderbilder im Internet zu posten. Falls doch, sollten aber vor dem Klick auf den Posting-Knopf einige Umstände vorab beachtet werden. Wichtig ist es, das nicht als Verbot für einen selbst zu sehen, sondern als Schutz für das eigene Kind.
Dieser Artikel ist (in ähnlicher Form) bei derStandard.at bereits am 23.12.2024 im Gastblog "Mit Recht gegen Gewalt" von Patricia Hofmann erschienen.
Disclaimer: Wir haben die Recherchen nach unserem besten Wissen und Gewissen durchgeführt, möchten aber klarstellen, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung handelt und wir deshalb auch keine Haftung übernehmen können. Bitte beachten Sie auch, dass die obige Darstellung nicht zwangsläufig auf die individuellen Situationen übertragbar ist. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurden im Text hauptsächlich geschlechtsneutrale Formen verwendet. Selbstverständlich gelten sämtliche Personenbezeichnungen gleichermaßen für alle Geschlechter.
Neuer Text
KANZLEI CHRISTINA TOTH
Laudongasse 12/2
1080 Wien