Patricia Hofmann • 18. April 2023
Beschimpfungen, Mobbing, Drohungen, Hetze, Hasskommentare und verletzende oder herabwürdigende Inhalte – all diese Akte fallen unter Hass im Netz. Was dies bei Betroffenen auslösen kann, zeigte nicht zuletzt der tragische Tod von Dr. Lisa-Maria Kellermayr. Eine Ärztin, der nicht nur sachliche Kritik, sondern vor allem Hass entgegengebracht wurde. Mit diesem Schicksal ist sie nicht alleine. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen: Wie und wo meldet man Hass im Netz? Welche Pflichten treffen die Big Player des Social-Media-Marktes?
Ein Schritt gegen Hass im Netz
Mit dem Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) wurde ein Gesetz beschlossen, welches einen verantwortungsvolleren und transparenteren Umgang mit Meldungen von Social-Media-Nutzenden ermöglichen soll. Das Gesetz richtet sich also gegen "Hass im Netz" und ordnet Maßnahmen im Kampf dagegen an.
Das Hauptanliegen des Gesetzes liegt diesbezüglich darin, eine möglichst schnelle Löschung von rechtswidrigen Inhalten zu ermöglichen. Seit Anfang des Jahres 2021 ist das Gesetz in Kraft und bis Ende März 2021 mussten die bereits aktiven Onlineplattformen die entsprechenden Melde- und Überprüfungsverfahren umgesetzt haben.
Der Meldeprozess für User:innen
"Beitrag melden" – Mit dieser Funktion kann beispielsweise ein Facebook-User ein Posting melden. Auch auf anderen Plattformen findet sich eine ähnliche Funktion. Das Gesetz sieht explizit vor, dass die Meldefunktion für Userinnen und User leicht auffindbar, ständig verfügbar und mittels einfacher Handhabung möglich sein muss. Der User oder die Userin hat aber nicht nur das Recht, eine Meldung über einen Inhalt abzugeben – von der Kommunikationsplattform ist auch eine Erklärung zu übermitteln, wie mit der Meldung verfahren wird und was schlussendlich das Ergebnis war. Neben dem Ergebnis selbst haben Userinnen und User auch die Entscheidungsgründe sowie Informationen über einen allfälligen Zeitpunkt des Entfernens oder der Sperre zu erhalten.
Social-Media-Plattformen in der Pflicht
Facebook, Instagram, Twitter und Co sind durch dieses Gesetz nun bereits seit über einem Jahr verpflichtet, die Meldungen rechtswidriger Inhalte ernsthaft zu prüfen. Die Bestimmungen finden insbesondere Anwendung auf Plattformen mit mehr als 100.000 Nutzenden.
Ist eine Meldung eingelangt, bedeutet das für die entsprechende Plattform auch raschen Handlungsbedarf. So ist ein gemeldetes Posting binnen 24 Stunden nach Eingang der Meldung zu löschen oder der Zugang dazu zu sperren, wenn dessen Rechtswidrigkeit bereits einem juristischen Laien ohne weitere Nachforschung erkennbar ist. In umfangreicheren Fällen, bei welchen erst anhand einer detaillierten Prüfung festgestellt werden kann, ob es sich um einen rechtswidrigen Inhalt handelt, muss spätestens binnen sieben Tagen nach Eingang der Meldung die Entfernung oder Sperre erfolgen. Haben die Plattformen keine Möglichkeit geschaffen, Hasskommentare oder andere rechtswidrige Inhalte zu melden, oder erfolgt die Prüfung nur unzureichend, so drohen Geldstrafen bis zu einer Höhe von zehn Millionen Euro.
Die meldenden Personen haben übrigens auch eine Beschwerdemöglichkeit, sollte die jeweilige Plattform der Meldung des Postings nicht – ausreichend – nachgehen. Bei einer Häufung an Beschwerden hinsichtlich einer Plattform kann nach dem KoPl-G auch ein Aufsichtsverfahren eingeleitet werden. Jede Person, ob betroffen oder jemand, die auf ein bedrohliches oder hetzerisches Posting aufmerksam wurde, kann also durch eine Meldung einen wertvollen Beitrag zu weniger Hass im Netz erreichen und vielleicht damit auch weitere solche Postings verhindern.
die Beratungsstelle Zara
Da das Melden und Löschen von Hasspostings alleine aber oftmals nicht ausreichend ist, gibt es weitere Hilfe für Betroffene. Die Beratungsstelle Zara unterstützt Betroffene von Hasskommentaren und allen weiteren Formen von psychischer und verbaler Gewalt im Netz. Zara ist eine kostenlose Beratungsstelle. Die Beratung kann auch anonym erfolgen, falls gewünscht.
Wichtig für Betroffene: Sie sind nicht alleine! Versuchen Sie, die Unterstützung anzunehmen.
Nutzen für Nutzer:innen?
Darüber hinaus wurde gesetzlich eine Zuständigkeit der Kommunikationsbehörde Austria (Komm Austria) geschaffen. Diese soll als Aufsichtsbehörde die Effizienz der im KoPl-G vorgesehenen Maßnahmen und Verhaltenspflichten sowie die Entwicklungen evaluieren. Es bleibt daher abzuwarten, welches Resümee der Tätigkeitsbericht der Komm Austria bringt und ob die gesetzlich eingeführten Instrumente zur Bekämpfung von Hass im Netz einen Nutzen zeigen. Weitere Maßnahmen gegen Hass im Netz, beispielsweise durch Ausbau der Ressourcen und Kompetenzen bei den ermittelnden Behörden, werden aber unumgänglich sein, um Betroffenen den notwendigen Schutz zu bieten.
Wer mehr Informationen zum Thema Hasspostings, insbesondere wann diese strafbar sind und wie man sich dagegen wehren kann, möchte, kann auch in meinen Blogbeitrag "Tatort Internet: Hasspostings" hineinlesen.
Dieser Artikel ist (in ähnlicher Form) bei derStandard.at bereits am 09.08.2022 im Gastblog "Mit Recht gegen Gewalt" von Patricia Hofmann erschienen.
Disclaimer: Wir haben die Recherchen nach unserem besten Wissen und Gewissen durchgeführt, möchten aber klarstellen, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung handelt und wir deshalb auch keine Haftung übernehmen können. Bitte beachten Sie auch, dass die obige Darstellung nicht zwangsläufig auf die individuellen Situationen übertragbar ist. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurden im Text hauptsächlich geschlechtsneutrale Formen verwendet. Selbstverständlich gelten sämtliche Personenbezeichnungen gleichermaßen für alle Geschlechter.
KANZLEI CHRISTINA TOTH
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