Patricia Hofmann • 22. Dezember 2021
Gerade in der Weihnachtszeit (gepaart mit der angespannten Covid-19 Situation) kommt es vermehrt zu Gewalt, vor allem im Familienkreis. Wie man bei Gewalt helfen kann, soll unser heutiger Beitrag aufzeigen.
Bereits bei den ersten Anzeichen drohender Situationen oder Verhaltensveränderungen des Gegenübers kann man Hilfe externer Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Es muss also nicht erst zum Äußersten kommen. Informationen einzuholen und Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor es zu Gewalt kommt, kann dabei helfen, eine vernünftige Lösung zu finden, sich von nicht mehr funktionierenden Beziehungen bzw Situationen zu lösen. Der erste Schritt ist immer schwer – das wissen wir. Keiner muss diese Situation und Lebensphase aber alleine durchmachen. Sowohl psychosozial als auch juristisch kann man sich Unterstützung holen, um den besten Weg für sich zu finden.
In einer Gefahrensituation sollte man sich allerdings schnellstmöglich in Sicherheit bringen. Verlässt man den Raum oder noch besser die Wohnung, kann man zuallererst einen Abstand zwischen sich und den Gefährder bringen. Um danach möglichst rasch die Polizei kontaktieren zu können, sollte man (wenn möglich) auch sein Mobiltelefon mitnehmen, Hilfe bei den Nachbarn suchen und dort auf das Eintreffen der Polizei warten. Uns ist freilich bewusst, dass häufig eine große Hemmung besteht, die Polizei zu rufen – sei es aus Scham, Angst oder fehlendem Vertrauen in die Behörden. Eines sei an dieser Stelle aber gesagt: Besteht ein akutes Bedrohungspotenzial oder eine aktuelle Gewaltsituation, dann ist es immer die richtige Entscheidung, sich an die Polizei zu wenden und den Notruf (133) zu wählen. Dabei sind folgende Informationen für die Polizei essenziell:
Grundsätzlich versteht man unter einer akuten Bedrohungssituation oder Gefahrenlage alles, was jemandem konkret Sorge um die eigene physische und/oder psychische Sicherheit oder die einer anderen Person bereitet.
So fallen darunter sowohl gefährliche Drohungen, wie die Bedrohung mit dem Tod, als auch jegliche Handlungen, die zu Körperverletzungen führen können (zB Würgen, Treten, Schlagen, Angriffe mit Messern, etc.). Ebenso Handlungen, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder Integrität richten, sind darunter zu subsumieren. Dabei geht es insbesondere um sexuelle Handlungen, die gegen den eigenen Willen erfolgen (zB Vergewaltigung, Missbrauch, sexuelle Belästigung, o.Ä.). Meist reicht schon der Versuch solcher Handlungen, um beim Opfer Furcht auszulösen und dadurch eine Gefahrensituation zu schaffen.
In unserem nächsten Beitrag zeigen wir daran anknüpfend auf, welche Maßnahmen die einschreitenden Polizisten sofort treffen und damit zum Schutz der gefährdeten Person beitragen können. Hier geht es zum Beitrag.
Zum Abschluss möchten wir Ihnen noch Folgendes mitgeben:
Gewalt ist nie eine Lösung. Für Gewalt gibt es auch keine Rechtfertigung. Die Verantwortung liegt nicht beim Opfer, sondern alleine beim Täter. Es gibt daher auch keinen Grund, sich zu schämen oder die Schuld bei sich selbst zu suchen.
Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie u.a. bei diesen Stellen Hilfe finden:
• Im Notfall: Polizeinotruf 133 / Euronotruf 112
• SMS Polizei: 0800 133 133 (auch für Gehörlose)
• Opfernotruf: 0800 112 112
• Frauenhelpline: 0800 222 555
• Männerinfo: 0800 400 777
•
gewaltschutzzentrum.at (Übersicht zu den bundesweiten Gewaltschutzzentren)
•
aeof.at (Übersicht über die österreichweiten Frauenhäuser)
Disclaimer: Wir haben die Recherchen nach unserem besten Wissen und Gewissen durchgeführt, möchten aber klarstellen, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung handelt und wir deshalb auch keine Haftung übernehmen können. Bitte beachten Sie auch, dass die obige Darstellung nicht zwangsläufig auf die individuellen Situationen übertragbar ist. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurden im Text hauptsächlich geschlechtsneutrale Formen verwendet. Selbstverständlich gelten sämtliche Personenbezeichnungen gleichermaßen für alle Geschlechter.
KANZLEI CHRISTINA TOTH
Laudongasse 12/2
1080 Wien