Patricia Hofmann • 7. Juni 2022
In unserer Reihe 1x1 der Opferrechte geht es weiter mit #2: das Recht auf schonende Vernehmung.
Was bedeutet „schonende Vernehmung“?
Die kontradiktorische Vernehmung wird auch "schonende Vernehmung" genannt.
Dabei wird das Opfer bei der Zeugenvernehmung im Strafverfahren gesondert befragt, sodass der:die Beschuldigte und das Opfer nicht direkt zusammentreffen.
Das Opfer wird in einem anderen Raum befragt und die Vernehmung auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm in den Verhandlungssaal übertragen. Im Verhandlungssaal sitzen Staatsanwält:in, Beschuldigte:r, Verteidiger:in und - falls eine beauftragt ist - die juristische Prozessbegleitung des Opfers. Diese Personen können über den Bildschirm die Vernehmung mitverfolgen und im Anschluss Fragen stellen.
Wer hat Anspruch auf Prozessbegleitung?
Gemäß § 66a Abs 2 StPO haben besonders schutzbedürftige Opfer das Recht im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung auf schonende Weise vernommen zu werden.
Ob ein Opfer besonders schutzbedürftig ist, richtet sich nach Maßgabe ihres Alters, ihres seelischen und gesundheitlichen Zustands sowie der Art und konkreten Umstände der Straftat.
Als besonders schutzbedürftig gelten jedenfalls
In unserem Beitrag #3 erklären wir das Thema Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung und welche Rechte Opfer diesbezüglich haben.
Disclaimer: Wir haben die Recherchen nach unserem besten Wissen und Gewissen durchgeführt, möchten aber klarstellen, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung handelt und wir deshalb auch keine Haftung übernehmen können. Bitte beachten Sie auch, dass die obige Darstellung nicht zwangsläufig auf die individuellen Situationen übertragbar ist. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurden im Text hauptsächlich geschlechtsneutrale Formen verwendet. Selbstverständlich gelten sämtliche Personenbezeichnungen gleichermaßen für alle Geschlechter.
KANZLEI CHRISTINA TOTH
Laudongasse 12/2
1080 Wien