Patricia Hofmann • 18. Juli 2022
In #4 unserer Reihe 1x1 der Opferrechte geht es um die Anzeige einer Straftat.
Wer kann eine Anzeige machen?
Die Strafprozessordnung sieht vor, dass jeder, der von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, berechtigt ist eine Anzeige zu erstatten.
Beim Anzeigerecht handelt es sich also nicht um ein bloßes Opferrecht. Vor allem für Opfer von Straftaten ist das Recht eine Anzeige zu machen allerdings von besonderer Bedeutung.
In der Strafprozessordnung findet man diese Bestimmung in § 80 Abs 1 StPO.
Wo kann eine Anzeige erfolgen?
Eine Anzeige kann bei der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft erstattet werden.
Habe ich ein Recht auf eine Anzeigebestätigung?
Jedes Opfer hat das Recht eine schriftliche Bestätigung der Anzeige zu erhalten (§ 66 Abs 1 Z 1a StPO).
Die Bestätigung sollte vor allem folgenden Inhalt haben:
Sollte das Opfer die Verfahrenssprache nicht sprechen oder verstehen, hat es das Recht eine kostenlose Übersetzung der Anzeigebestätigung zu verlangen. Sodass dem Opfer eine Anzeigebestätigung, in einer Sprache die es versteht, ausgehändigt wird.
Disclaimer: Wir haben die Recherchen nach unserem besten Wissen und Gewissen durchgeführt, möchten aber klarstellen, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung handelt und wir deshalb auch keine Haftung übernehmen können. Bitte beachten Sie auch, dass die obige Darstellung nicht zwangsläufig auf die individuellen Situationen übertragbar ist. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurden im Text hauptsächlich geschlechtsneutrale Formen verwendet. Selbstverständlich gelten sämtliche Personenbezeichnungen gleichermaßen für alle Geschlechter.
KANZLEI CHRISTINA TOTH
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